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Quelle:
Khaleej Times (englischspr.
Tageszeitung, Vereinigte Arabische Emirate; Khaleej
Times)
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Anmerkungen:
*
inkl. arabischer Raum
** Das sog. "B-Wort" steht
für "bitch", umgangssprachlich: "Miststück";
Slangausdruck für "Nutte" od. "Hure".
ÜE: J.K. --> Übersetzung aus dem
Englischen: Janko Kozmus © |
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CHRONIK
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Zur Sozial-
und Literaturgeschichte Afrikas*
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von
innen und außen
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Die MARABOUT-SEITE zitiert aus den Vereinigten
Arabischen Emiraten ·
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englischsprachige Khaleej Times aus den Vereinigten
Arabischen Emiraten berichtet aus Abu Dhabi von einem
Fall, der vom Höchsten Bundesgericht ans Schariagericht
verwiesen wurde. |
"Das
Höchste Bundesgericht hat zwei Frauen ans Schariahgericht
verwiesen", schreibt
der ungenannte Verfasser des Artikels, zwei Frauen,
"die eine Angestellte des Ehebruchs beschuldigt hatten".
Gleichzeitig habe das Gericht einen Revisionsentscheid
bestätigt, mit dem eine Entschädigungszahlung
von
→ Dh 15.000
an die Angestellte verweigert
worden war.
Die Staatsanwaltschaft habe die beiden Frauen - Najlaa
Ahmed und Nada Ibrahim - angeklagt, am 22.12.2003 Azza
Ali in Sharjah mit Schimpfwörtern - darunter das
"B-Wort"[**]
- bedacht zu haben. Die
beiden Beklagten seien mit der gleichzeitigen Forderung
einer "Bestrafung kraft Artikel 373/2 nach Bundesstrafgesetzbuch"
an das Misdemeanour-Bundesgericht in Sharjah verwiesen
worden. Das Opfer habe vom Gericht eine Anordnung verlangt,
dass die beiden Beklagten eine Entschädigung von
Dh 11.000 zu bezahlen hätten. |
| "Im
März 2004 ordnete das Gericht in erster Instanz die
Beschuldigten an, Dh 15.000 als Schadensersatz zu bezahlen."
Die beiden Beklagten hätten den Schuldspruch am Appelationsgericht
von Sharjah angefochten; dieses habe den Schuldspruch
annulliert, "weil das Gericht erster Instanz für
einen solchen Fall nicht zuständig" sei, und den
Fall ans Schariagericht verwiesen. |
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In
ihrer Ablehnung habe die
Staatsanwaltschaft angegeben, dass der Schuldspruch die
Vollstreckung des Gesetzes ignoriert habe, da er beinhaltet
habe, die besagten Ausdrücke im Fall seien keine
Beleidigung, sondern eine Verleumdung. Das Höchste
Bundesgericht habe jedoch dieses Argument nicht akzeptiert
und hinzugefügt, das beleidigende Wort bezöge
sich im Arabischen auf Ehebruch. ·
(Khaleej Times,
ÜE:
J.K.)
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| Weiterer
Artikel zu den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE): |
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in Dubai ab. 2009 |
An-Nahar, erste Graduierung an der Universität der
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Artikel zu
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Arabien in
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