DIE MARABOUT-SEITE
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Chronik (1901-2019)

Zur Sozial- und Literaturgeschichte Afrikas * von innen und außen 

Tageschronik: 6. Oktober 2008

 

·  Die MARABOUT-SEITE zitiert aus Sambia ·  


"Lobola abschaffen, um die Vergewaltigung in der Ehe zu stoppen",

heißt es in einem Artikel von Kelvin Chongo für die englischspr. sambische Tageszeitung Daily Mail. Der Autor zitiert mit dieser Aussage die Archivarin des Arbeitsgerichts Ms. Bibian Kearns, die auch die Funktion einer Amtsrichterin ausübe. Die meisten Ehemänner, die "lobola" (Brautpreis) zahlten, wird die Amtsrichterin weiter zitiert, übten auch geschlechtsspezifische Gewalt in der Ehe aus.

Ms. Kearns sprach während eines dreitägigen Workshops, der die Entwicklung einer Gesetzgebung zur geschlechtsspezifischen Gewalt in Sambia zum Inhalt hatte; dieser fand in der Palmwood Lodge in Lusaka statt.
Würde "lobola" abgeschafft, wird Ms Kearns - wie auch in der Folge kommentarlos - weiter zitiert, wäre eine Gleichbehandlung von Männern und Frauen gegeben, und die Männer würden ihre Ehefrauen respektieren. Während Frauen sich ihren Männern unterordnen müssten, sollten die Männer ihre Ehefrauen lieben. "Dies würde sicherstellen, dass Laster wie eheliche Gewalt abgeschafft und die Paare glücklich als Partner leben würden."

Ms. Kearns, heißt es weiter, stimme mit einigen Urteilen, bei denen Verdächtige beschuldigt werden, Kinder geschändet zu haben, nicht überein.

"Es ist unfair, einen Mann zu verurteilen, der verdächtigt wird, ein junges Mädchen sexuell missbraucht zu haben, das er in einem Nachtklub oder einer Kneipe nach Mitternacht angetroffen hat."
Ms. Kearns argumentierte, ein solcher Fall könne nicht als Vergewaltigung betrachtet werden, weil die Tatsache, dass ein Mädchen zu solcher Zeit in einem Nachtlokal angetroffen werde, viel über dieses aussage. Gerichte müssten die Entscheidungsgewalt über Haftstrafen für Schändung und Vergewaltigung innehaben, anstatt die Urteile auf das Strafgesetz beschränken zu müssen.

Die Mindeststrafe für Schändung betrage im Moment fünfzehn Jahre, das Maximum sei lebenslänglich.

"Bei jungen Mädchen, die nachts in Nachtlokalen, anzutreffen sind, könne man davon ausgehen, dass sie für ihre Handlungen verantwortlich sind und Verdächtige unter solchen Umständen zu verurteilen, wäre unfair", sagte die Amtsrichterin. Und fügte hinzu: die Notwendigkeit, die den Beamten der Strafverfolgung aufgebürdet werde, erhärtende Beweise bei Opfern von Vergewaltigung und Schändung vorzuweisen, müsse ebenfalls wegfallen.

Den Hintergrund für diese Argumentation, sieht Ms Kearns mit der Tatsache gegeben, dass viele Vergewaltigungen und Schändungen in ländlichen Gegenden stattfinden, wo die Gesundheitseinrichtungen weit entfernt von den Dörfern liegen. Bis die Opfer dorthin oder zur nächsten Polizeistation gelangten, werde es schwierig, solche Beweise zu erbringen.
Beinhalte ein Gesetz Klauseln, die es den Menschen schwierig machten, dieses anzuerkennen, sei es zu nichts nutze.

Abschließend stellt sie fest, dass manche Opfer durch die große Entfernung zu den Gesundheitszentren entmutigt würden, einen solchen Fall überhaupt zu melden, insbesondere Opfer von Schändungen, die gezwungen worden waren, sich selbst zu reinigen, sodass kein Beweis gegen den Verdächtigen mehr vorläge. · (Zambia Daily Mail, ÜEK: J.K.)

Quelle:
Zambia Daily Mail, engl.-spr. Tageszeitung, Sambia (Zambia Daily Mail)

Anmerkungen:
* inkl. arabischer Raum
ÜEK: J.K. --> Aus dem Englischen übersetzt und kommentiert: Janko Kozmus ©


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