Letzten Montag plädierte der 49 jährige ruandische
Popstar Simon Bikindi vor dem in Arusha stattfindenden UN-Tribunal
auf Nicht Schuldig der Anklage des Genozids und der
Verbrechen gegen die Menschlichkeit, nachdem alle Anklagen
durch den Vorsitzenden Richter Lloyd George Williams verlesen
waren.
Gemäß
der Anklage, heißt es in dem Bericht weiter, habe Bikindi
mit dem ruandischen Staatschef Juvenal Habyarimana und hohen
Offizieren kollaboriert, um Hutu-Jugendliche mit Anti-Tutsi-Slogans
in seinen Musikkompositionen und bei Live-Auftritten zu indoktrinieren.
Habyarimana ist bei einem Flugzeugabsturz nahe Kigali am 6.
April 1994 getötet worden.
Bikindis
Songs wurden durch die verhasste Radio- und Fernsehstation
Radio-Television des Milles Collines (RTLM) gesendet,
berichtet die Wochenzeitung. Seine Musik sei nach dem Genozid
von 1994 in →
Ruanda, der mehr als
500.000 Tutsis und gemäßigten Hutus das Leben gekostet
hatte, auf den Index gesetzt worden.
"Simon
Bikindis Songtexte manipulierten die Politik und Geschichte
Ruandas, um Hutu-Solidarität zu fördern", zitiert
Arusha Times die Anklage.
Im
Folgenden geht die tansanische Wochenzeitung auf das bisherige
Verfahren ein: Bikindi habe sich im April 2002 das erste Mal
vor dem Gericht verantworten müssen, und müsse dies
erneut, nachdem die Anklage neue Beweise fand, so der Un-Gerichtssprecher
Roland Amoussouga.
Bikindi
sagte vor Gericht: "Die Wahrheit wird über die Lügen
siegen und die Liebe über den Hass."
Der
Musiker wurde am 12. Juli 2001 auf Forderung des Chefanklägers
des UN-Tribunals in Leiden durch niederländische Behörden
arretiert. Er habe die Inhaftierung angefochten, aber verloren
und sei am 28. März 2002 in das UN-Spezialgefängnis
in Arusha verbracht worden.
Während
des Genozids 1994 habe Bikindi das Ministerium für Jugend
und Sport vertreten und sei Mitglied der herrschenden pro-Hutu
Partei gewesen.
Das
UN-Tribunal wurde 1994 durch den UN-Sicherheitsrat gegründet,
beschließt die Wochenzeitung ihren Bericht, um die Haupttäter
zur Verantwortung zu ziehen. Bis heute seien 21 Urteile ergangen;
18 Schuld- und drei Feisprüche. 56 Gefangene säßen
in Arusha ein. ·
(Arusha Times, Tansania, ÜEK:
J.K.)
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