"Unternehmen, dass seine 50 Mitarbeiter missbrauchte,
stillgelegt",
überschreibt
der mit dem Kürzel "SG" zeichnende Verfasser den folgenden
Artikel der englischsprachigen Saudi Gazette.
Dschidda - Ein Vertragsunternehmen, das der Verfasser "überheblich"
nennt, habe die Bezahlung seiner 50 asiatischen Mitarbeiter
für acht Monate verweigert und sei schließlich stillgelegt
worden. Das Arbeitsamt habe die Aktion nach Anhörung der Mitarbeiter,
die gezwungen waren, in einem baufälligen Gebäude ohne fließendes
Wasser oder Elektrizität zu leben, angeordnet.
Der Direktor des Arbeitsamtes, Abdul Qadir Al-Ghamdi, habe
angegeben, das Vertragsunternehmen sei beim Ministerium für
Arbeit angezeigt worden. Wörtlich sagte er:
"Wir warten auf Order, so dass wir die Eigentümer des Unternehmens
inhaftieren können. Das Ministerium ergreift harte Maßnahmen
gegen alle, die die Gesetze manipulieren und versuchen, diesem
Land und seinen Gästen Schaden anzutun " .
Die aus Pakistan, Bangladesch und Indien stammenden Ausländer
hätten sich darüber beschwert, dass das Unternehmen sie nicht
bezahlte und sich weigerte sich, es ihnen zu ermöglichen,
in ihr Land zu reisen oder finanzielle Unterstützung in dieses
zu transferieren. Die Vertrag der Männer für ihre Unterkunft
laufe Ende des Monats aus, was sie in Angst versetze.
Matooq Al-Sharif, der Sprecher der Nationalen Gesellschaft
für Menschenrechte ("National Society for Human Rights") habe
das Arbeitsamt aufgefordert, strenge Maßnahmen gegen das unseriöse
Unternehmen zu ergreifen, um zu gewährleisten, dass Dergleichen
nicht wieder geschieht. Der Artikel schließt mit einem wörtlichen
Zitat des Sprechers der Menschenrechtsorganisation:
"Dies ist nicht nur ein humanitärer Fall. Wenn diese Ausländer
nun länger bleiben, könnten sie auf Dinge verfallen, die die
Sicherheitslage gefährden könnten."
· (Saudi Gazette,
ÜEK:
J.K.)
Quelle:
Saudi
Gazette (englischspr. saudische Tageszeitung (Saudi Gazette)
Anmerkungen:
*
inkl. arabischer Raum
ÜEK: J.K. --> Aus
dem Englischen Übersetzt und kommentiert: Janko Kozmus ©
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