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Quelle:
The Namibian, Tageszeitung (Namibian)

Anmerkungen:
* inkl. arabischer Raum
ÜE: J.K. --> Übersetzung aus dem Englischen: Janko Kozmus ©
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CHRONIK
 
Zur Sozial- und Literaturgeschichte Afrikas*
von innen und außen
 
 
11. Dezember 2007
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· Die MARABOUT-SEITE zitiert aus Namibia ·  
The Namibian
"Gefangener Junge in Selbstmordgefahr"
Für die englischsprachige namibische Tageszeitung The Namibian berichtet Werner Menges vom derzeit jüngsten Gefangenen in "Namibias Gefangenensystem". Er stehe nun unter medizinischer Beobachtung, nachdem er am vergangenen Donnerstag einen Selbstmordversuch unternommen habe.
Der zwölf Jahre alte Gefangene war am 19. Oktober von einem Gericht wegen Einbruchs zu einer Gefängnisstrafe von sechs Monaten verurteilt worden. Nachdem er am Donnerstag "offensichtlich versucht hatte sich zu erhängen" sei er in den Hospitalflügel des Hardap-Gefängnisses verbracht worden, berichtete der stellvertretende Beauftragte für Gefängnisdienste Tuhafeni Hangula und fügte hinzu, der jüngste Gefangene Namibias bleibe unter Beoachtung.
Nun müsse entschieden werden, wo er die Reststrafe zu verbringen habe.
Laut Tuhafeni Hangula habe der Junge sein Bett aufrecht gegen die Wand gestellt und einen Streifen der Bettdecke ans obere Ende des Bettgestells gebunden. Dies sei als Selbstmordversuch angesehen worden, woraufhin er in den medizinischen Trakt verbracht worden sei.
Der Junge sei erst eine Woche zuvor vom Keetmanshoop- ins Hardap-Gefängnis gebracht worden, um von Sozialarbeitern beobachtet werden zu können.
Im Hardap-Gefängnis seien zwei Sozialarbeiter stationiert, jedoch kein Psychologe.
"Tatsächlich hat der Namibische Gefängnisdienst nur einen Psychologen, stationiert in Windhoek, in seinen Rängen", sagte Hangula und fügte hinzu, er würde gerne zwei Psychologen für jedes Gefängnis im Lande haben.
Das Gericht hatte in seinem Urteil festgelegt, dass die 6-monatige Strafe im Jugendrehabilitationszentrum Elizabeth Nepemba nahe Rundu abzusitzen sei. Dieser Ort ist etwa 1400 km von Heim und Familie des Jungen entfernt.
Der Verfasser dieses Berichts geht auf Hangulas Verdacht ein, demzufolge das Gericht beim Urteil davon ausgegangen sei, dass das betreffende Jugendrehabilitationszentrum seinen Dienst - wie geplant - bereits aufgenommen habe, tatsächlich befinde es sich aber noch im Bau und werde erst im nächsten Jahr seine Arbeit aufnehmen; einen Sozialarbeiter gebe es dort nicht.
Da aber das Gericht, so Hangula, das Urteil verhängt habe, gab es keine Alternative, als den Jungen ins Gefängnis zu stecken. Hangula wird auch in seinen Zweifel hinsichtlich des Urteils zitiert, als er hinterfragt, ob es keine Alternative, wie beispielsweise eine Strafe zur Bewährung, zu dem Urteil gegeben habe: "Ehrlich, war die Haftstrafe die einzige Lösung?" Vor einer bedingten Haftentlassung werde der Junge mindestens die Hälfte der Haft absitzen müssen; am 18. Januar werde dieser Termin erreicht. Nach einem anderen Modell, könne nur ein Drittel der Haftstrafe erlassen werden.
Der Junge war elf Jahre alt, als er im August in einen Ladeneinbruch in Karasburg verwickelt gewesen sei.
Vor seiner Verurteilung sei der vorsitzende Richter durch einen Schulrat informiert worden, dass der behinderte Vater des Jungen, nicht für diesen sorgen könne.
Der Schulrat sei es gewesen, der vorgeschlagen habe, den Jungen in das Jugendrehabilitationszentrum zu schicken.
In einem anderen Bericht von der Schule des Jungen, dessen Mutter verstorben sei, sei das Gericht darüber informiert worden, dass der Junge auch mit Alkohol- und Drogengebrauch in Zusammenhang gebracht würde, außerdem: "er beugt sich Autoritäten nicht, er tut, was ihm gefällt".
Sowie die Schule als auch der Schulrat hätten berichtet, dass der Junge bereits in der Vergangenheit versucht habe, sich umzubringen, "wenn die Dinge nicht so liefen, wie er wollte".
Nach der Verurteilung sei der Fall des Jungen ans Oberste Gericht weitergereicht worden, um von einem Richter neu bewertet zu werden, um das Urteil entweder zu bestätigen oder zu revidieren.
Nach Aussage des Obersten Gerichts stehe die Entscheidung des zuständigen Richters noch aus. · (Namibian, ÜE: J.K.)
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