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Quelle:
The
Namibian, Tageszeitung (Namibian)
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Anmerkungen:
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inkl. arabischer Raum
ÜE:
J.K. --> Übersetzung aus dem Englischen: Janko Kozmus
© |
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CHRONIK
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Zur Sozial- und Literaturgeschichte Afrikas*
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von
innen und außen
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| · Die
MARABOUT-SEITE zitiert aus Namibia · |
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| "Gefangener
Junge in Selbstmordgefahr" |
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Für die englischsprachige
namibische Tageszeitung The Namibian berichtet
Werner Menges vom derzeit jüngsten Gefangenen
in "Namibias Gefangenensystem". Er stehe nun unter medizinischer
Beobachtung, nachdem er am vergangenen Donnerstag einen
Selbstmordversuch unternommen habe. |
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Der zwölf Jahre
alte Gefangene war am 19. Oktober von einem Gericht wegen
Einbruchs zu einer Gefängnisstrafe von sechs Monaten
verurteilt worden. Nachdem er am Donnerstag "offensichtlich
versucht hatte sich zu erhängen" sei er in den Hospitalflügel
des Hardap-Gefängnisses verbracht worden, berichtete
der stellvertretende Beauftragte für Gefängnisdienste
Tuhafeni Hangula und fügte hinzu, der jüngste
Gefangene →
Namibias bleibe
unter Beoachtung. |
| Nun
müsse entschieden werden, wo er die Reststrafe zu
verbringen habe. |
| Laut
Tuhafeni Hangula habe der Junge sein Bett aufrecht gegen
die Wand gestellt und einen Streifen der Bettdecke ans
obere Ende des Bettgestells gebunden. Dies sei als Selbstmordversuch
angesehen worden, woraufhin er in den medizinischen Trakt
verbracht worden sei. |
| Der
Junge sei erst eine Woche zuvor vom Keetmanshoop- ins
Hardap-Gefängnis gebracht worden, um von Sozialarbeitern
beobachtet werden zu können. |
| Im
Hardap-Gefängnis seien zwei Sozialarbeiter stationiert,
jedoch kein Psychologe. |
| "Tatsächlich
hat der Namibische Gefängnisdienst nur einen Psychologen,
stationiert in Windhoek, in seinen Rängen",
sagte Hangula und fügte hinzu, er würde gerne
zwei Psychologen für jedes Gefängnis im Lande
haben. |
| Das
Gericht hatte in seinem Urteil festgelegt, dass die 6-monatige
Strafe im Jugendrehabilitationszentrum Elizabeth Nepemba
nahe Rundu abzusitzen sei. Dieser Ort ist etwa 1400 km
von Heim und Familie des Jungen entfernt. |
| Der
Verfasser dieses Berichts geht auf Hangulas Verdacht ein,
demzufolge das Gericht beim Urteil davon ausgegangen sei,
dass das betreffende Jugendrehabilitationszentrum seinen
Dienst - wie geplant - bereits aufgenommen habe, tatsächlich
befinde es sich aber noch im Bau und werde erst im nächsten
Jahr seine Arbeit aufnehmen; einen Sozialarbeiter gebe
es dort nicht. |
| Da
aber das Gericht, so Hangula, das Urteil verhängt
habe, gab es keine Alternative, als den Jungen ins Gefängnis
zu stecken. Hangula wird auch in seinen Zweifel hinsichtlich
des Urteils zitiert, als er hinterfragt, ob es keine Alternative,
wie beispielsweise eine Strafe zur Bewährung, zu
dem Urteil gegeben habe: "Ehrlich, war die Haftstrafe
die einzige Lösung?" Vor einer bedingten Haftentlassung
werde der Junge mindestens die Hälfte der Haft absitzen
müssen; am 18. Januar werde dieser Termin erreicht.
Nach einem anderen Modell, könne nur ein Drittel
der Haftstrafe erlassen werden. |
| Der
Junge war elf Jahre alt, als er im August in einen Ladeneinbruch
in Karasburg verwickelt gewesen sei. |
| Vor
seiner Verurteilung sei der vorsitzende Richter durch
einen Schulrat informiert worden, dass der behinderte
Vater des Jungen, nicht für diesen sorgen könne. |
| Der
Schulrat sei es gewesen, der vorgeschlagen habe, den Jungen
in das Jugendrehabilitationszentrum zu schicken. |
| In
einem anderen Bericht von der Schule des Jungen, dessen
Mutter verstorben sei, sei das Gericht darüber informiert
worden, dass der Junge auch mit Alkohol- und Drogengebrauch
in Zusammenhang gebracht würde, außerdem: "er
beugt sich Autoritäten nicht, er tut, was ihm gefällt". |
| Sowie
die Schule als auch der Schulrat hätten berichtet,
dass der Junge bereits in der Vergangenheit versucht habe,
sich umzubringen, "wenn die Dinge nicht so liefen,
wie er wollte". |
| Nach
der Verurteilung sei der Fall des Jungen ans Oberste Gericht
weitergereicht worden, um von einem Richter neu bewertet
zu werden, um das Urteil entweder zu bestätigen oder
zu revidieren. |
| Nach
Aussage des Obersten Gerichts stehe die Entscheidung des
zuständigen Richters noch aus.
· (Namibian,
ÜE:
J.K.) |
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